Energieausweis

Der Energieausweis – der Typenschein für Ihr Haus

Österreich hat im Mai 2006 ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden und Nutzungsobjekten beschlossen. Die Landesgesetze regeln die Vorschriften bei Neubau, Zubau und umfassender Sanierung sowie alle Regeln über Berechnung, Inhalt, Form und Ausstellerbefugnis.

Energieausweispflicht

Mit 1. Januar 2008 für Neubauten und mit 1. Januar 2009 für den Altbau wird der Energieausweis in der gesamten Alpenrepublik zum Pflichtpapier. Er ist mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar und enthält viele interessante Kennwerte Ihres Hauses. Der wohl wichtigste dieser Werte ist die Energiekennzahl (der spezifische Heizwärmebedarf).

Seit 2012 wird auch der „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fGEE) ausgewiesen, welcher einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude darstellt. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Stelle ausgestellt werden.

Die Ausstellerbefugnis in Österreich regelt der jeweilige Landesgesetzgeber.