Fördermöglichkeiten beim Hausbau

Wir wollen es gar nicht schönreden – wer ein Haus baut, ist mit hohen Kosten konfrontiert, die oftmals die eigenen Finanzierungsmöglichkeiten überschreiten. Das frustriert als Häuslbauer natürlich.

Einen kleinen Lichtblick geben die zusätzlichen Fördermöglichkeiten, die das Bauen erleichtern sollen. Auf unserem Blog zeigen wir Ihnen, an welche Stellen Sie sich wenden können und welche Optionen Ihnen bereitstehen. Grundsätzlich gilt, in Österreich unterliegen die Bauordnungen und Förderungsvorschriften der Länder. Die Gesetze und Vorschriften sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

In der Steiermark gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

1. Eigenheimförderung

Gefördert werden Objekte, die noch NICHT bezogen bzw. noch nicht fertiggestellt sind. Beantragen kann diese Eigenheimförderung jeder, der eine österreichische Staatsbürgerschaft hat. Das Jahresnettoeinkommen darf für eine Person 40.800 und für zwei Personen 61.200 € nicht übersteigen. Für jede weitere Person, die ins Eigenheim zieht, erhöht sich der Betrag um je 5.400 €. Bei der Eigenheimförderung handelt es sich um ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv.

2. Hausstandsgründung von Jungfamilien

Wenn Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit Ihrer Familie eine Familiengerechte Wohnsituation anstreben, dann können Sie diese Förderung beantragen. Als Familie gelten auch Alleinerzieher, die für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen. Gefördert werden Neu-, Zu- oder Umbau des Eigenheimes in der Höhe von 7.500 € bis 22.500 € mit einem 5%igen Zinszuschuss des Landes für eine Dauer von 5-10 Jahren.

3. Ökoförderungen

Hier werden einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse vom Land Steiermark gewährt. Gefördert werden Heizungstausch, solarthermische Anlagen und Fernwärmeanschlüsse.

4. Barrierefreies und altengerechtes Wohnen

Das Land fördert die Schaffung von barrierefreien Wohnungen und Häusern. Voraussetzung ist, dass man das Wohnhaus mit Hauptwohnsitz bewohnt und dieses saniert wird. Diese Förderung kann für folgende Maßnahmen beantragt werden:

  • Barrierefreier Zugang
  • Barrierefreie Wohn- und Schlafverhältnisse
  • Ausstattung von Sanitäreinheiten

Sie möchten mehr über die Möglichkeiten der Förderungen beim Hausbau erfahren? Weitere Informationen zu allen Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Wohnbau

Österreich.gv

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